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   RG, 28.02.1922 - II 414/21   

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https://dejure.org/1922,244
RG, 28.02.1922 - II 414/21 (https://dejure.org/1922,244)
RG, Entscheidung vom 28.02.1922 - II 414/21 (https://dejure.org/1922,244)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1922 - II 414/21 (https://dejure.org/1922,244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. von der Ausübung des Stimmrechts bei der Beschlußfassung über ein Rechtsgeschäft ausgeschlossen, das zwar nicht in seinem Namen, aber für seine Rechnung mit der Gesellschaft vorgenommen werden soll?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaft m. b H. Ausschluss vom Stimmrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 128
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Gesetz schließen zwar das Stimmrecht stets aus, wenn das Mitglied, der Gesellschafter oder Genosse unmittelbar auf der Gegenseite am Vertrage beteiligt ist, auch wenn dies der Form nach nur mittelbar geschieht, z.B. durch Einschaltung eines Treuhänders (vgl. RGZ 104, 128, 130; 108, 322, 326; 122, 159, 160).
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